Für den Jahreswechsel 2023/2024 haben wir die wichtigsten Informationen für Sie hier zusammengefasst.
Informationen zu MoPeG (Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz) ab dem 01.01.2024 finden Sie hier.
Gemeinsam die E-Rechnung einführen
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen mit maschinenlesbaren Daten zu akzeptieren bzw. empfangen zu können.
Das bedeutet, dass das Versenden von Rechnungen als PDF nicht mehr möglich ist. Die Regierung sieht zwar eine gewisse Übergangszeit vor, trotzdem empfehlen wir eine zeitnahe Einführung einer passenden Software-Lösung und eine Anpassung der internen Prozesse.
Unser Software-Anbieter DATEV hat unter folgendem Link https://www.datev.de/web/de/aktuelles/e-rechnung-mit-datev/ eine Zusammenfassung der neuen Gesetzeslage veröffentlicht.
Der Rechnungseingang von sogenannten E-Rechnungen ist problemlos bei DATEV möglich, wenn sie bereits Unternehmen online haben. Sollten Sie noch kein Unternehmen online haben, würden wir hier die Einführung empfehlen. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Der Rechnungsausgang müsste durch Ihren Software-Anbieter gedeckt werden. Wir empfehlen Ihnen, diesen frühzeitig zu kontaktieren, um hier eine entsprechende Lösung für Ihr Unternehmen zu gestalten.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.